Bericht über das Swiminar mit DSTV-Rechtsanwalt Helmut Reitz

Am 24. Januar fand das kostenfreie DSTV Swiminar mit unserem Rechtsanwalt Helmut Reitz statt.
Nach einer kurzer Einführung beantwortete Herr Reitz in der kurzweiligen Stunde kompetent und in seiner typischen charmant-lebendigen Manier unter anderem folgende Fragen:

  • Mitnahme von Jugendlichen zum Training - ist das erlaubt?
  • Videoaufnahmen der Sportler zur Videoanalyse - was muss ich beachten?
  • 24h-Betreuung im Trainingslager - was kann man von mir als Trainer erwarten und was nicht?
  • Kündigungsschutz - was muss ich wissen? Überstunden - wie viele darf ich machen und wie hole ich mir mein Recht auf Urlaub?

Besonders überraschend für die Teilnehmer war die Tatsache, dass der gesetzliche Kündigungsschutz nur ab 10 Arbeitnehmern in einem Verein gilt, hier jedoch auch unter Umständen Übungsleiter mit Übungsleitervertrag oder Trainer mit Mini-Job dazu zählen (siehe auch: https://www.ddniedersachsen.de/assets/messages/Anl._6_Sind__Ehrenamtliche__Arbeitnehmer.docx.pdf).

Bei den Fragen zum Eigenschutz der Trainer (z.B. bei der Mitnahme Minderjähriger zum Training und den Videoanalysen) riet Herr Reitz den Anwensenden zur Absicherung: Lieber sich dafür einmal mehr die Erlaubnis der Eltern einholen (schriftlich oder mündlich unter Zeugen) als ein Mal zu wenig. Auch eine WhatsApp-Nachricht der Eltern kann hierfür übrigens ausreichen.

Das positive Feedback am Ende der Veranstaltung zeigte uns, dass es eine rundum gelungene Veranstaltung war, die wir gerne auch mal wiederholen. Bei Interesse bitte einfach bei uns melden! Wer nicht dabei sein konnte und wen die oben genannten Fragen neugierig machen, der kann an der Stelle gerne unseren Mitgliederservice nutzen: Im Mitgliederbereich der DSTV-Webseite findet ihr die Kontaktdaten von Herrn Reitz, unter denen ihr ihn für eine kostenfreie Erstberatung kontaktieren könnt.

Euer DSTV-Vorstand